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Honorar

Am Anfang steht ein kostenfreies und unverbindliches telefonisches Erstgespräch, welches etwa 15 Minuten in Anspruch nimmt. Dies dient dazu, dass wir uns kurz etwas kennenlernen können, bevor wir eine Behandlung angehen.

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand und Art der Behandlung

Eine Beratung oder Therapie wird mit 100 € je 60 Minuten berechnet. Eine EMDR-Therapie beläuft sich auf 125 € je 75 Minuten. Ich biete ein Soziales Honorar an.

Wartezimmer Praxis für Psychotherapie

Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet Anwendung. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.

Heilpraktiker*innen nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch den Patienten/die Patientin abzuklären. Ebenso haben Patient*innen das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten/von der Patientin zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Ausfallhonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schulden Patient*innen der Therapeutin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Gesamtgebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort fällig.

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient/die Patientin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein/ihr Verschulden am Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Therapeutin.